Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 30. September 2015

SdK "Empfehlungen" für die heute "inquorate" Gläubigerversammlung....





Die Rede ist von Anfechtungsverfahren in den Solarworldanleihen-Restrukturierungen....

Die Rede ist von Anfechtungsverfahren in den Solarworldanleihen-Restrukturierungen....



Im Zuge des Freigabeverfahrens Ekotechnika vom 30.9.2015 stellte sich heraus das 2 Anfechtungskläger iSn Solarworldanleihen bessergestellt wurden.... folgt daraus Nichtigkeit von Beschlüssen zur Restrukturierung bei Solarworld.....

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Aus der Begründung des Freigabebeschlusses des OLG Karlsruhe iSn Ekotechnika von heute (30.9.2015)







Mit frischen Eindrücken von der mdl Verhandlung beim OLG Karlsruhe in Sachen Freigabe Ekotechnika zurück ein krzer Blick auf die Anfechtungsmöglichkeiten bei Friedola....da gehts morgen zur inquoraten ersten GV....und wir liegen in den Anfechtungsstartlöchern....wenns da nicht mit rechten Dingen zu geht....



Donnerstag, 10. September 2015

Augen auf bei der Berufwahl.....Augen auf bei der Anleihenwahl....wir haben substantielle Posten PDVSA17 bei knapp über 40 % gekauft....in den letzten Wochen u.a. aus dem UkraineErlös

PETRÓLEOS DE VENEZUELA S.A. DL-NOTES 2007(07/17) (WKN A0NRMA)

Seite aktualisieren
Druckansicht
Kurs vom 10.09.2015 16:14
49,30 % GHilfe Realtime Kurs
+0,61% | +0,30
ISIN XS0294364103 | Anleihe
USD

    Kurs- & Umsatzdetails

    Eröffnung49,00Umsatz (in USD)2.392,80
    Höchstkurs49,85Volumen (Nominal in USD)4.800
    Tiefstkurs49,00letzte Umsätze
    Vortag49,0016:140 (Stk.)49,30
    Preisfeststellungen1015:140 (Stk.)49,25

    Handelsplätze

    NameKursBid Stk.BidAskAsk Stk.
    Stuttgart49,30 Realtime Kurs500.00049,3050,45500.000
    München48,70 100.00048,8050,40100.000
    Frankfurt49,80 20.00047,6550,4021.200
    Berlin48,40 500.00048,7551,00500.000
    Emittent51,00 Realtime Kurs50.00049,0051,0050.000
    Emittent49,60 Realtime Kursn.a.48,8050,40n.a.

    Dienstag, 8. September 2015

    Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

    Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

    MittelstandsanleihenAnleihegläubigern wird zunehmend Verzicht abverlangt

    Eine Anleihe muss nicht ausfallen, damit die Gläubiger Verluste erleiden. In Mode gekommen ist jetzt das Verlangen nach freiwilligem Verzicht. Möglich macht das eine überzogene Gesetzesreform.

    © ZBSchwimmflügel gehören zu den Produkten von Friedola. Die Gläubiger des Unternehmens müssen derzeit bibbern.
    Immer mehr Anleiheemittenten wollen die ihre Gläubiger zu einem Verzicht bewegen. Nach dem Windenergiespezialisten Eno Energy und dem Modekonzern Laurèl bittet nun auch der Haushaltswarenspezialist Friedola die Gläubiger zur Versammlung und zur Kasse.
    Das Unternehmen muss restrukturiert werden. Das trifft auch die Anleihe im Volumen von 13 Millionen Euro, die im April 2017 regulär fällig wird. Die Gläubiger sollen dem Unternehmen nun drei Jahre länger Zeit geben und sich bis 2018 mit Zinsen von ein oder zwei Prozent statt 7,25 Prozent bescheiden. Dafür sollen sie die Chance erhalten, ihre Verluste wieder aufzuholen. Auch die Banken sollen nach Informationen des Magazins Finance bis 2018 auf Tilgungen verzichten. Zudem wolle die geschäftsführende Gesellschafterin Désirée Derin-Holzapfel eine persönliche Bürgschaft übernehmen. Die Sicherheiten sollen durch Verschmelzung des Unternehmens mit einer Grundstücksgesellschaft erhöht werden. Am 1. Oktober sollen die Gläubiger entscheiden.
    Das Unternehmen hat sich zuletzt schlecht entwickelt. Der Umsatz, der schon in den sechs Monaten von August 2014 bis Januar 2015 um 20 Prozent auf 19,9 Millionen Euro gesunken war, ist zuletzt weiter zurückgegangen. Der Verlust hat sich von 2,9 Millionen auf 3,3 Millionen Euro erhöht. Seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 ist der Umsatz tendenziell rückläufig, während sich die Ertragslage zunehmend verschlechtert hat.
    FRIEDOLA GEBR.HOL...08.09.2015, 14:21 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteSeit 2014 sank das Zutrauen offenbar stetig.
    Einer der ausschlagegebenden Faktoren war dabei die Insolvenz eines Großkunden: der Baumarktkette Praktiker/Max Bahr. Dies allein habe ein Umsatzminus von 10 Prozent mit sich gebracht. Zudem verlief die Expansion nach Italien wenig erfolgreich: Das Unternehmen habe nicht die richtigen Produkte für den Markt gehabt, heißt es von Kennern der Materie.
    Bis 2018 soll nun die Restrukturierung abgeschlossen sein, ein entsprechender Sanierungsplan wird laut Unternehmen derzeit von der Unternehmensberatung Roland Berger begutachtet. Das Gutachten soll bis zur Gläubigerversammlung vorliegen.

    Russland bringt Laurèl in Nöte

    Auch dem Modekonzern Laurèl wurde das Auslandsgeschäft zum Verhängnis. Russland war für das Unternehmen, das aus der Insolvenz des Escada-Konzerns hervorgegangen ist, 2012 und 2013 der absatzstärkste Markt mit sehr hohen Margen. Doch aufgrund des Rubelverfalls konnten Vorbestellungen nicht oder nur mit erheblichen Rabatten ausgeliefert werden, zudem sanken die Bestellungen deutlich. Genau wie bei Friedola kamen Management-Fehler dazu. Die 2012 eröffneten zehn neuen eigenen Geschäfte hätten in den ersten zwei Jahren nach Eröffnung die Umsatzziele nicht erreicht.
    Im Falle Laurèl ist eine erste Gläubigerversammlung schon mangels Präsenz gescheitert. Wie Friedola forderte auch Laurèl zunächst eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre sowie eine Aussetzung und Verringerung der Zinsen. Dies stieß aber auf entschiedenen Widerstand.
    LAUREL GMBH 12/1708.09.2015, 14:07 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteVon Anfang an war das Vertrauen zu Laurèl offenbar gering.
    Nun vermeldete Laurèl am Montag, das Unternehmen habe die Markenrechte für China veräußert. Daraus will es jetzt die im November fälligen Zinsen bestreiten, auf die die Gläubiger ursprünglich verzichten sollten. Auch die eigenen Anträge hat Laurèl nun zurückgezogen. Jetzt soll nur noch ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der den laufenden Prozess aktiv begleiten soll.

    Eno Energy will neues Finanzierungskonzept

    Während sich in den Fällen Friedola und Laurèl eine schlechte Unternehmensentwicklung abzeichnete, war das Umschuldungsansinnen des Windradbauers Eno Energy weniger erwartbar. Anfang Juli vermeldete Eno einen starken Umsatzanstieg von 40 Prozent für 2014.
    Zudem hatte das Unternehmen seit 2011 fast immer einen konstanten Reingewinn von rund 2,3 Millionen Euro ausgewiesen. Und 2013 und 2014 betrug das Betriebsergebnis immerhin mehr als das Doppelte der Zinsausgaben. Schaut man jedoch genauer hin, so sanken ab 2013 die Nettomargen. Und das nicht zuletzt, weil der Anstieg des Betriebsergebnisses vor allem von den steigenden Zinslasten aufgezehrt wurde.
    Wie Laurèl und Friedola lag auch das Rating von Eno zuletzt mit „B“ auf niedrigem Niveau. Die Ratingagentur Creditreform bezeichnete die operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 zwar als positiv, sah die Verbindlichkeiten aber weiter auf einem „überhöhten Niveau“.
    E.N.O. ENERGY GMB...08.09.2015, 15:48 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteEno-Anleihe: Zurückkehrendes Vertrauen offenbar wieder verspielt
    Trotzdem begründet Eno das Umschuldungsansinnen keineswegs mit einer Notlage. Aber das Unternehmen stoße mit seinen aktuellen Finanzierungen an Grenzen. Deswegen soll nach Wunsch des Unternehmens das Laufzeitende auf 2019 hinausgeschoben werden. Damit ergibt sich trotz gleicher Zinsen eine Verlängerung der Kapitalbindung. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung stellt Eno noch einen Bonus von einem Prozent in Aussicht.
    Den Umstand, dass man nicht eine neue Anleihe auflegen will, begründet Eno damit, dass die Kosten zu hoch seien. Wer den Markt kennt, muss eher davon ausgehen, dass eine Mini-Anleihe von rund elf Millionen Euro eines Unternehmens mit „B“-Rating derzeit eher schwer plazierbar ist. Es wäre also ungewiss, ob Eno eine Anleihe zu einem niedrigeren Zins als 7,375 Prozent plazieren könnte – falls das überhaupt möglich wäre.

    Indirekte Insolvenzdrohung?

    Für den Fall der Nicht-Zustimmung besteht laut Eno die Gefahr von Wachstumseinbußen und letztlich die Unsicherheit, dass die Anleihe vollumfänglich getilgt werden kann. Letztlich also zeigt Eno zwar keine akute, aber ein mögliche kurzfristige Finanzierungsnotlage auf.
    Der Restrukturierungsspezialist One Square Advisors bezeichnet dies in einem Gegenantrag als indirekte Drohung mit Insolvenz. Es stünden keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um den Vorschlag zu prüfen, unklar sei auch die Stellung der Gläubiger im zukünftigen Finanzierungskonzept. One Square fordert die Berufung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihengläubiger, um über das Finanzierungskonzept zu verhandeln. Das lehnt Eno wiederum ab, weil keine Sanierungssituation vorliege. Die bisherige Position der Anleihegläubiger werde sich nicht verschlechtern.

    Schuldverschreibungsgesetz macht Manipulationen möglich

    Allerdings stehen die Chancen gilt, dass auch Eno mit seinem Ansinnen durchkommt. Bis Donnerstag läuft eine schriftliche Abstimmung. Persönliche Gläubigerversammlungen zumindest scheitern erfahrungsgemäß am Mangel an Beteiligung. Der Gesetzgeber hat hierfür ein Quorum von 50 Prozent des Anleihevolumens vorgesehen. Für eine zweite Versammlung beträgt das Quorum aber nur noch 25 Prozent. Von diesen müssen drei Viertel zustimmen, so dass 18,75 Prozent der Gläubiger über das Schicksal der Anleihe entscheiden können.
    Zumindest theoretisch ist es daher einfach möglich, genehme Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Bei einem Durchschnittskurs der Anleihe von 75 Prozent in den zwölf Monaten vor Einberufung der Gläubigerversammlung hätte sich der nötige Anteil von 18,75 Prozent für gerade mal 1,5 Millionen Euro erkaufen lassen. Allerdings ist von der Anleihe in diesem Zeitraum nur ein Volumen von 290.000 Euro gehandelt worden.
    Mehr zum Thema
    Jedoch ist das Anleihevolumen seit der ursprünglichen Emission von „gut 8“ auf 10,7 Millionen Euro und damit um rund ein Drittel gewachsen. Das ist möglich, weil das bei der Emission angebotene Volumen 25 Millionen Euro betrug und somit weitere Schuldverschreibungen ausgegeben werden konnten. Liegen solche zusätzlichen Schuldverschreibungen in den richtigen Händen, lassen sich die Mehrheitsverhältnisse auf einer Gläubigerversammlung entsprechend gestalten.
    Ob dies im Falle Eno so ist, ist unbekannt und wird hiermit auch nicht unterstellt. Für Friedola und Laurèl gilt, dass das Anleihevolumen nicht gewachsen ist. In letzterem Fall wurde die Anleihe auch vollständig verkauft. Mehrheiten hätten sich am Zweitmarkt mit 1,15 bzw. 1,37 Millionen Euro erkaufen lassen, wobei aber nur Laurèl das nötige Handelsvolumen aufweist. Die Friedola-Anleihe wurde praktisch nicht gehandelt.
    Dies soll illustrieren, wie leicht es das Schuldverschreibungsgesetz interessierten Gruppen, vor allem aber Emittenten, gerade im Fall von nicht vollumfänglich plazierten Mini-Anleihen macht, genehme Mehrheitsverhältnisse zu erzeugen und Anleihen nach Gutdünken zu restrukturieren. Was einst notleidenden Unternehmen das Schicksal erleichtern sollte, ist eindeutig über das Ziel hinausgeschossen. Und was missbraucht werden kann, wird auch missbraucht werden.
    Kommende Woche wird mit der ersten Anleihe des Landwirtschaftskonzerns KTG Agrar die erste Mittelstandsanleihe einer kommenden Refinanzierungswelle fällig, die aus dem Boom der Mittelstandsanleihen in den Jahren 2011 bis 2013 resultiert. Mehr als 500 Millionen Euro sind im kommenden Jahr zu tilgen, 2017 ist es rund eine Milliarde.
    Wenn die Häufung der Restrukturierungsansinnen in den vergangenen Wochen ein Indiz dafür ist, was die Gläubiger erwartet, müssen diese sich wohl warm anziehen.

    SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Anleihen der friedola Gebr. Holzapfel GmbH!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die nachstehende Pressemitteilung haben wir heute auf unserer Internetseite veröffentlicht. Betroffene Mitglieder können sich hierzu auf unserer Seite registrieren, unter dem untenstehenden Link.

    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK rät Anleiheinhaber der friedola Gebr. Holzapfel GmbH zur Interessensbündelung


    München (pta/08.09.2015/09:59) Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hat die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1MLYJ) zu einer am 1. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen. Hintergrund der Gläubigerversammlung ist die aus Sicht der Gesellschaft vorhandene wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens. Daher sollen die Anleiheinhaber einen Sanierungsbeitrag leisten. Diesem soll auf der Gläubigerversammlung zugestimmt werden. Der Sanierungsbeitrag sieht neben einer Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre auch einen Zinsverzicht für die laufende und für die kommenden zwei Zinsperioden vor. Ferner soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden, welcher eine angemessene Kompensation der Anleiheinhaber mit der Gesellschaft und den anderen Gläubigern aushandeln soll.
    Aufgrund der negativen Entwicklung des operativen Geschäftes der friedola Gebr. Holzapfel GmbH dürfte aus Sicht der SdK tatsächlich Sanierungsbedarf bestehen. Vor der Zustimmung zu einer Sanierung ist jedoch sicherzustellen, dass die Anleiheinhaber nicht schlechter gestellt werden als bei einer Liquidation der Gesellschaft. Ferner müssen alle anderen betroffenen Gläubiger wie Banken einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten, und es muss eine nachvollziehbare Fortführungsprognose gegeben sein. Aus Sicht der SdK ist es daher für die Inhaber der Anleihen der friedola Gebr. Holzapfel GmbH ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen zu gewährleisten.
    Die SdK wird das Sanierungsverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf der am 1. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung vertreten. Anleiheinhaber, die an einer Interessenvertretung durch die SdK interessiert sind, können sich unter www.sdk.org/friedola für einen kostenlosen Newsletter registrieren.
    München, 8. September 2015
    SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
    Hinweis: Die SdK hält Anleihen der friedola Gebr. Holzapfel GmbH!

    Mit freundlichen Grüßen
    ______________________________
    SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
    - Die Aktionärsvereinigung -

    cid:image001.jpg@01D05737.0A3704A0

    Montag, 7. September 2015

    RA Dr. Becker berät auch die Schwimmärmelchen-Fabrikanten bei der Bondschneiderei....war RA Beckern nicht auch im Aufsichtsrat von MBB....deliktisches Handeln des Aufsichtsratsvorsitzenden bei MBB siehe unten // aus meiner Klageschrift vs Bankhaus Gebr Martin......


    Sperrminorität bei der 2. GV um die Allmacht des Gemeinsamen Vertreters OSA zu verhindern.....eine Abschätzung....

    2. GV minime Teilnahme 25 % der Emission (hier 12.5 Mio) =  3.125 TEUR

    Qualifizierte Beschlüsse (die Allmachtphantasien des GV OSA bedürfen m.E. nach der qualifizierte Mehrheit von 75 % der anwesenden Stimmen....)

    =  2.344 TEUR

    davon die Sperre von 25,00001 % = 586 TEUR....

    und das zu einem Kurs von 18 %   =  106 TEUR reales Geld

    bei Anleihekurs von 25 %  =   146 TEUR....

    das sollte zu schaffen sein wenn wir zusammenspannen....

    0151 461 9 56 56

    rolfjkoch@web.de


    friedola Gebr. Holzapfel GmbH Meinhard-Frieda 7,25 % Schuldverschreibungen 2012/2017 ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN A1MLYJ EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG Hinweis / Important Notice

    NameBereichInformationV.-DatumRelevanz
    friedola Gebr. Holzapfel GmbH
    Meinhard
    Kapitalmarkt7,25 % Schuldverschreibungen 2012/2017
    ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN A1MLYJ
    07.09.2015
     
     
     

    friedola Gebr. Holzapfel GmbH

    Meinhard-Frieda

    7,25 % Schuldverschreibungen 2012/2017
    ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN A1MLYJ

    EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG

    Hinweis / Important Notice
    Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 7,25 % Schuldverschreibungen 2012/2017, ISIN: DE000A1MLYJ9 (insgesamt "friedola-Anleihe") der friedola Gebr. Holzapfel GmbH ("Emittentin") sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.
    Holders of the up to EUR 25,000,000.00 7.25% bearer bonds 2012/2017, ISIN: DE000A1MLYJ9 (collectively: " friedola-Bond ") of friedola Gebr. Holzapfel GmbH ("Issuer") should take note of the instructions set out below.
    Die Veröffentlichung dieser Einladung zur Anleihegläubigerversammlung ("Einladung") stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt die Veröffentlichung weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.
    The publication of this invitation to the bondholders' meeting (" Invitation ") does not constitute an offer. In particular, the publication constitutes neither a public offer to sell nor an offer or a request to acquire, purchase or subscribe for shares, bonds or other securities.
    Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung (s. Abschnitt A.) sind von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Inhabern der Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe ("Anleihegläubiger") die Hintergründe für die Beschlussgegenstände der Anleihegläubigerversammlung und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen dieser Einladung alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Diese Einladung ersetzt nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen in der Anleihegläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern treffen.
    The following preliminary remarks (see para. A.) have been drawn up voluntarily by the Issuer to outline the background to the resolutions to be passed at the bondholders' meeting and the concrete proposals for decision for the holders of the Ekotechnika Bond (" Bondholders "). The relevant explanations are by no means to be understood as a final basis for the Bondholders' voting behavior. The Issuer shall not warrant that the preliminary remarks to this Invitation contain all the information necessary or appropriate for resolving on the resolutions. This Invitation does not replace an independent review and assessment of the resolutions as well as a further review of the Issuer's situation regarding legal, economic, financial and other matters by each individual Bondholder. The Bondholders should not vote on the resolutions at the Bondholders' meeting solely on the basis of this Invitation but upon consulting their own attorneys, tax and financial advisors and considering all the information available on the Issuer.
    Diese Einladung ist seit dem 7. September 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind nach Auffassung der Emittentin, soweit nichts anderes angegeben ist, aktuell. Diese Informationen können nach dem Veröffentlichungsdatum der Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung eine Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Informationsunterlage oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung.
    This Invitation has been made available in the German Federal Gazette and on Issuer's website since 7 September 2015. In the Issuer's opinion, the information contained herein is up-to-date where not stated otherwise. This information may become inaccurate after the publishing date of the Invitation. Regarding this Invitation, neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents undertake to update this information or to inform on circumstances after the date of this Invitation.
    Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte noch irgend eine andere Person, insbesondere solche Berater, die in den nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung genannt sind, sichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Vorbemerkungen enthaltenen Informationen zu. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte noch irgendeine andere Person, insbesondere solche, die in den nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung genannt sind, übernehmen im Zusammenhang mit den Vormerkungen dieser Einladung irgendeine Haftung. Insbesondere haften sie nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund von Investitionsentscheidungen, die auf der Grundlage der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung getroffen werden, oder die durch Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Vorbemerkungen der Einladung enthaltenen Informationen verursacht wurden.
    Neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents nor any other person, particularly such advisors named in the following preliminary remarks to this Invitation warrant the accuracy and completeness of the information contained in the preliminary remarks. Neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents nor any other person, particularly such advisors named in the following preliminary remarks to this Invitation, assume any liability in connection with the preliminary remarks to this Invitation. In particular, they are not liable for any damage arising directly or indirectly from the use of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation, especially not for damage caused by investment decisions made on the basis of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation, or caused by any inaccuracy or incompleteness of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation.
    Die Vorbemerkungen (Abschnitt A.) dieser Einladung enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.
    The preliminary remarks (para. A.) to the Invitation contain specific forward looking statements. Forward looking statements include all statements which are not related to historic facts or events. This applies especially to information on the Issuer's intentions, convictions or current expectations regarding its future financial earning capacity, plans, liquidity, prospects, growth, strategy and profitability as well as economic parameters the Issuer may be exposed to. The forward looking statements are based on current assessments and assumptions to the best of the Issuer's knowledge. However, such forward looking statements are subject to risks and uncertainties, as they refer to events and are based on assumptions which might not occur in future.
    Vorstehendes gilt in gleicher und besonderer Weise, falls es bis zum Ablauf der Anleihegläubigerversammlung zu Änderungen der Beschlussvorschläge kommen sollte.
    The above applies equally and particularly, if amendments to the resolutions to be passed are made until the end of the Bondholders’ meeting.

    EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG

    betreffend die

    bis zu EUR 25.000.000,00 7,25 % Schuldverschreibungen,
    ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN A1MLYJ
    (insgesamt die "friedola-Anleihe"),

    eingeteilt in bis zu 25.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte
    Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00
    (jeweils eine "Schuldverschreibung" und zusammen die "Schuldverschreibungen")

    Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH mit Sitz in Meinhard-Frieda, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Eschwege unter der Handelsregisternummer HRB 1790, Geschäftsadresse: Topfmühle 1, 37276 Meinhard-Frieda ("Emittentin"), lädt hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein "Anleihegläubiger" und zusammen die "Anleihegläubiger") zu der

    am Donnerstag, den 1. Oktober 2015, um 11:00 Uhr (MESZ)
    in der Weinberghalle Frieda, Leipziger Straße 54, 37276 Meinhard-Frieda,

    stattfindenden Anleihegläubigerversammlung ("Anleihegläubigerversammlung") ein.
    Einlass ist ab 10:00 Uhr (MESZ).

    A. Vorbemerkungen

    1.
    Hintergrund der Anleihegläubigerversammlung
    Die Emittentin produziert und verkauft kunststoffbasierte Interieur-/ Exterieurausstattungen sowie Freizeitartikel (siehe dazu näher unten Ziff. 2 in diesem Abschnitt).
    Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Emittentin hat sich seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 deutlich verschlechtert (zu den Gründen hierfür siehe unter Ziff. 3 in diesem Abschnitt).
    Die Emittentin und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben bereits zahlreiche Maßnahmen zur operativen Sanierung der Emittentin eingeleitet. Diese Anstrengungen sind teilweise bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. (siehe dazu näher unter Ziff. 4.1 in diesem Abschnitt).
    Diese Maßnahmen der operativen Sanierung sind jedoch nicht ausreichend, um den Fortbestand der Emittentin zu sichern. Sie müssen von Maßnahmen der finanziellen Sanierung begleitet werden, um eine Bilanzstruktur mit angemessener Eigenkapitalausstattung, eine ausreichende Liquidität und die Profitabilität der Emittentin wiederherzustellen (siehe dazu näher unter Ziff. 4.2 in diesem Abschnitt).
    Die Geschäftsführung der Emittentin hat daher ein vorläufiges finanzielles Restrukturierungskonzept erarbeitet. Darüber sollen die Anleihegläubiger abstimmen (siehe dazu näher unten Ziff. 4.3).
    Die betreffenden Beschlussfassungen werden gemäß den Anleihebedingungen der friedola-Anleihe ("Anleihebedingungen") im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung durchgeführt. Die Anleihegläubigerversammlung findet am 1. Oktober 2015 in Meinhard-Frieda statt. Für Einzelheiten zur Anleihegläubigerversammlung und zum Verfahren der Beschlussfassung siehe Abschnitt C dieser Einladung.
    Falls die Anleihegläubigerversammlung am 1. Oktober 2015 nicht beschlussfähig sein sollte, soll eine zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen werden, die voraussichtlich am 28. Oktober 2015 stattfinden wird. Für diese zweite Anleihegläubigerversammlung gelten dann geringere Beschlussfähigkeits-Quoren als bei der (ersten) Anleihegläubigerversammlung am 1. Oktober 2015.
    In der Anleihegläubigerversammlung soll über die folgenden Tagesordnungspunkte beschlossen werden:
    (i)
    Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der friedola-Anleihe,
    (ii)
    Beschlussfassung über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe,
    (iii)
    Beschlussfassung über die Verringerung der Zinsen der friedola-Anleihe,
    (iv)
    Beschlussfassung über die Anpassung der Anleihebedingungen im Zusammenhang mit möglichen konzerninternen Verschmelzungen und/oder Anteilserwerben und
    (v)
    Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe und die Verringerung der Zinsen zu erklären und Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.
    Für Einzelheiten zu den Beschlussfähigkeitsanforderungen, zu den Mehrheitsanforderungen, zu den Teilnahmebedingungen und zur Ausübung der Stimmrechte im Zusammenhang mit den Beschlussfassungen der Anleihegläubiger siehe Abschnitt C dieser Einladung.
    2.
    Allgemeine Informationen über die friedola-Gruppe
    2.1.
    Geschäftsmodell und Konzernstruktur
    Die Emittentin gehört zur friedola-Gruppe, einem im deutschen Markt und im Exportgeschäft primär in Europa operierenden Unternehmen. Die friedola-Gruppe produziert und vertreibt kunststoffbasierte Interieur-/ Exterieurausstattungen und Freizeitartikel (beispielhaft zu nennen sind Boden-, Schaum-, Tischbeläge, Aufblasartikel, technische Folien und Selbstklebefolien). Das Unternehmen vertreibt sowohl Produkte aus Eigenfertigung (ca. 70 % des Gesamtumsatzes) als auch reine Handelsprodukte (ca. 30 % des Gesamtumsatzes). Die Handelsprodukte bezieht die Unternehmensgruppe primär aus Asien. Die friedola-Gruppe hat zwei Produktionsstandorte in Meinhard-Frieda und Osterode sowie zwei Außenlager in Eschwege und Geismar. Die friedola-Gruppe beschäftigt ca. 410 Vollzeitmitarbeiter-Äquivalente (Stand: Mai 2015).
    Wesentliche Abnehmer bzw. Kunden der Produkte der friedola-Gruppe sind Baumärkte, Discounter, der Einzel- und Großhandel, Verarbeiter, Versender und Warenhäuser.
    Die Emittentin ist die wesentliche operative Gesellschaft der friedola-Gruppe. Zusammen mit ihren Tochtergesellschaften bildet die Emittentin den "friedola-Teilkonzern".
    Die Geschäftsanteile an der Emittentin werden zu 100 % von der Derin-Holzapfel GmbH & Co. Grundbesitz und Beteiligungs-KG ("DHKG") gehalten. Die DHKG und der friedola-Teilkonzern bilden zusammen die "friedola-Gruppe".
    Komplementärin der DHKG ist die Derin-Holzapfel GmbH. Kommanditisten der DHKG sind mit einer Beteiligung von 94 % die friedola Living GmbH und mit einer Beteiligung von 6 % Frau Désirée Derin-Holzapfel. Die Geschäftsanteile an der friedola Living GmbH werden wiederum zu 100 % von Frau Derin-Holzapfel gehalten. Somit ist Frau Derin-Holzapfel letztlich mittelbare Alleingesellschafterin der friedola-Gruppe.
    Einen Überblick über die Gesellschafterstruktur der friedola-Gruppe gibt das nachfolgende Schaubild:
    Einen Überblick über die wesentlichen Geschäftstätigkeiten der einzelnen Gesellschaften der friedola-Gruppe bietet die folgende Tabelle:
    GesellschaftSitzGeschäftsführerWesentliche Geschäftstätigkeiten
    friedola Living GmbHMeinhard-FriedaFr. Derin-HolzapfelReine Holdingfunktion; Halten von Geschäftsanteilen an der DHKG
    Derin-Holzapfel GmbHMeinhard-FriedaFr. Derin-HolzapfelPersönlich haftende Gesellschafterin der Derin-Holzapfel GmbH & Co. Grundbesitz und Beteiligungs-KG
    Derin-Holzapfel GmbH & Co. Grundbesitz und Beteiligungs-KGMeinhard-FriedaKomplementär:
    Derin-Holzapfel GmbH
    Konzernmuttergesellschaft der friedola-Gruppe; Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Anlagevermögen an Tochtergesellschaften der friedola-Gruppe
    friedola Gebr. Holzapfel GmbHMeinhard-FriedaFr. Derin-HolzapfelOperative Hauptgesellschaft und Obergesellschaft des friedola Teilkonzerns; Produktion und Vertrieb; Steuerung operativer Tochtergesellschaften
    friedola italia s.r.l.MailandFr. Derin-Holzapfel,
    Hr. Niklass
    Vertriebsgesellschaft
    friedola international Ltd.HongkongFr. Derin-Holzapfel,
    Hr. Niklass
    Warenausgangskontrolle, Direktimportabwicklung
    MKT Mode- und Konfektions GmbHGeismarFr. Derin-HolzapfelPersönlich haftende Gesellschafterin der Wunderlich Coating GmbH & Co. KG
    Wunderlich Coating GmbH & Co. KGOsterodeKomplementär:
    MKT Mode- und Konfektions GmbH
    Produktion insb. von Teppich-gleitschutzprodukten und Yoga-Matten
    Service & Logistik GmbH GeismarGeismarFr. Derin-HolzapfelBeschäftigung von Saisonkräften
    friedola UK Ltd.SurreyFr. Derin-HolzapfelVertrieb Vereinigtes Königreich; Geschäftstätigkeit soll mittelfristig eingestellt werden
    2.2.
    Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz
    Das Geschäftsjahr der Emittentin und der anderen Gesellschaften der friedola-Gruppe beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres.
    Seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 war die Gesamtleistung (Gesamtleistung ist gemäß § 275 Abs.2 HGB definiert als Umsatzerlöse inkl. Bestandsveränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sowie andere aktivierte Eigenleistungen) der friedola-Gruppe in einem schwierigem Marktumfeld rückläufig (Rückgang von EUR 74,8 Mio. in 2011/2012 auf EUR 69,0 Mio. in 2013/2014). Insbesondere belastete ab 2012/2013 die Insolvenz des Großkunden MaxBahr/Praktiker den Umsatz der Emittentin. Diese Insolvenz führte zu einem Umsatzeinbruch in Höhe von rund EUR 6 bis 7 Mio. Durch Übernahmen, vorwiegend der Personal- und Vertriebsstrukturen insolventer Konkurrenten, wurde ab dem Geschäftsjahr 2011/2012 das Ergebnis der Gruppe durch steigende Personalkosten zusätzlich belastet.
    Die Gesamtleistung der friedola-Gruppe betrug in 2013/14 EUR 69,0 Mio. bei einem EBITDA von EUR 1,0 Mio. (1 % EBITDA-Marge). Das Eigenkapital (exkl. Sonderposten aus Investitionszuschüssen) der friedola-Gruppe betrug zum Geschäftsjahresende 2010/2011 rund EUR 16,0 Mio., zum Geschäftsjahresende 2012/2013 rund EUR 12,7 Mio. und zum Geschäftsjahresende 2013/2014 rund EUR 8,1 Mio. (Eigenkapitalquote von 18 %). Der Free Cashflow der Jahre 2012/2013 und 2013/2014 war positiv. Die Nettoverschuldung (Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten, Anleiheverbindlichkeiten und Lagerfinanzierung) ist seit 2010/2011 von EUR 13,8 Mio. angestiegen und betrug Ende 2013/2014 rund EUR 26,3 Mio.
    Im Folgenden sind jeweils die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der friedola-Gruppe, des friedola-Teilkonzerns und der Emittentin für die Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2013/2014 (nach HGB) dargestellt. Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014/2015 ist bis dato noch nicht aufgestellt und daher auch noch nicht geprüft worden. Für den friedola-Teilkonzern sind zusätzlich die ungeprüfte Gewinn- und Verlustrechnung des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2014/2015 und die ungeprüfte Bilanz zum 31. Januar 2015 dargestellt:
    Gewinn- und Verlustrechnung friedola Gruppe (konsolidiert) –
    Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2013/2014
    2010/2011
    TEUR
    2011/2012
    TEUR
    2012/2013
    TEUR
    2013/2014
    TEUR
    Umsatzerlöse72.34175.35670.09269.621
    Bestandsveränderungen2.262163-715-624
    Andere aktivierte Eigenleistungen172551948
    Gesamtleistung74.77575.57469.57169.005
    Materialaufwand-45.363-41.976-37.216-37.179
    Rohertrag29.41233.59832.35531.826
    Sonstige betriebliche Erträge5732723761.362
    Personalaufwand-15.227-18.117-19.076-18.606
    Sonstige Steuern-43-50-56-60
    Sonstige betriebliche Aufwendungen-11.424-12.475-13.171-13.531
    EBITDA3.2913.228428991
    Abschreibungen auf imm. VG und Sachanlagen-974-1.041-1.349-1.764
    EBIT2.3172.187-921-773
    Erträge aus Beteiligungen157402513
    Zinserträge14215611596
    Zinsaufwendungen-1.286-1.723-2.313-2.441
    Finanzergebnis-987-1.527-2.173-2.332
    EBT (vor a. o. Ergebnis)1.330660-3.094-3.105
    A. o. Ergebnis-31-31-195-2.328
    EBT1.299629-3.289-5.433
    Ertragsteuern-305-73-712
    EAT994556-3.296-5.421
    Bilanz friedola-Gruppe (konsolidiert)
    2010/2011 bis 2013/2014
    AKTIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    A. Anlagevermögen10.48211.80412.84412.062
    Immaterielle Vermögensgegenstände8411.2921.100674
    Sachanlagen9.58910.51111.74211.386
    Finanzanlagen52122
    B. Umlaufvermögen26.99236.31433.84032.642
    Vorräte19.64620.72419.06416.681
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe4.7864.2383.8134.005
    Unfertige Erzeugnisse2.2682.2102.2262.206
    Fertige Erzeugnisse und Waren11.64614.25012.98810.394
    Geleistete Anzahlungen946263776
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände7.07515.36314.68115.871
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.4112.3569.56210.702
    Forderungen gegen Gesellschafter3.1463.1533.2413.428
    Sonstige Vermögensgegenstände2.5189.8541.8781.741
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks2712279590
    C. Rechnungsabgrenzungsposten3181.2951.1481.165
     37.79249.41347.83245.869
    PASSIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    A. Eigenkapital16.01915.80112.6728.130
    B. Sonderposten aus Investitionszuschüssen626653593534
    C. Rückstellungen5.4635.2324.4815.973
    D. Verbindlichkeiten15.43127.43629.74431.232
    Anleihe012.50012.50012.553
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten6.2987.1966.9797.333
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen7.9036.5157.4048.196
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen28149254140
    Sonstige Verbindlichkeiten1.2021.0762.6073.010
    E. Passive latente Steuern2532913420
     37.79249.41347.83245.869
    Gewinn- und Verlustrechnung friedola Teilkonzern
    Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2013/2014 sowie 1. Halbjahr 2014/2015
    2010/2011
    TEUR
    2011/2012
    TEUR
    2012/2013
    TEUR
    2013/2014
    TEUR
    1. Halbjahr 2014/2015 (ungeprüft)
    TEUR
    Umsatzerlöse61.38375.35670.09269.62119.855
    Bestandsveränderungen664162-715-625-2.522
    Andere aktivierte Eigenleistungen05519390
    Gesamtleistung62.04775.57369.57069.00517.333
    Materialaufwand-37.584-41.975-37.215-37.179-7.031
    Rohertrag24.46333.59832.35531.82610.302
    Sonstige betriebliche Erträge525175276252496
    Personalaufwand-12.467-18.092-19.020-18.605-7.725
    Sonstige Steuern-5-9-12-11-6
    Sonstige betriebliche Aufwendungen-10.690-13.475-14.252-14.623-5.025
    EBITDA1.8262.197-653-1.161-1.958
    Abschreibungen auf immat. VG und Sachanlagen0-92-428-859-185
    EBIT1.8262.105-1.081-2.020-2.143
    Erträge aus Beteiligungen1574025130
    Zinserträge14116613611615
    Zinsaufwendungen-1.002-1.489-2.151-2.204-1.060
    Finanzergebnis-704-1.283-1.990-2.075-1.045
    EBT (vor a. o. Ergebnis)1.122822-3.071-4.095-3.188
    A. o. Ergebnis-28-28-195-2.300-109
    EBT1.094794-3.266-6.395-3.297
    Ertrag/Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag-1.094-7702.8076.5920
    Ertragsteuern0-6530120
    EAT0-41-429209-3.297
    Bilanz friedola-Teilkonzern
    2010/2011 bis 2013/2014 sowie 1. Halbjahr 2014/2015
    AKTIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    31.01.2015 (ungeprüft)
    TEUR
    A. Anlagevermögen2432.9974.7234.8434.255
    Immaterielle Vermögensgegenstände0546571274289
    Sachanlagen02.4504.1504.5673.964
    Finanzanlagen2431222
    B. Umlaufvermögen25.68838.92939.00341.74736.243
    Vorräte17.27920.72419.06416.68112.701
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe4.0924.2383.8134.0053.958
    Unfertige Erzeugnisse1.3092.2102.2262.2061.410
    Fertige Erzeugnisse und Waren10.93214.25012.98810.3947.024
    Geleistete Anzahlungen946263776309
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände8.29918.00019.84624.97823.513
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.0462.3579.56210.7029.905
    Forderungen gegen verbundene Unternehmen6.4316.0698.69212.74412.241
    Sonstige Vermögensgegenstände8229.5741.5921.5321.367
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks110205938829
    C. Rechnungsabgrenzungsposten2761.2831.1441.1451.578
     26.20743.20944.87047.73542.076
    PASSIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    31.01.2015 (ungeprüft)
    TEUR
    A. Eigenkapital12.68013.18212.73313.2789.981
    B. Rückstellungen2.3912.8552.7014.0624.084
    C. Verbindlichkeiten11.13627.10829.42230.39528.011
    Anleihe013.00013.00013.00013.000
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten4.3776.2966.4396.9856.455
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen6.1716.4397.3908.1856.027
    Verbindlichkeiten gegenüber     
    verbundenen Unternehmen05145783120
    Sonstige Verbindlichkeiten5888592.0151.9132.529
    D. Passive latente Steuern0641400
     26.20743.20944.87047.73542.076
    Gewinn- und Verlustrechnung friedola Gebr. Holzapfel GmbH (Emittentin)
    Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2013/2014
    2010/2011
    TEUR
    2011/2012
    TEUR
    2012/2013
    TEUR
    2013/2014
    TEUR
    Umsatzerlöse61.38266.10062.81661.650
    Bestandsveränderungen664-166-490-115
    Andere aktivierte Eigenleistungen0461608
    Gesamtleistung62.04665.98062.48661.543
    Materialaufwand-37.584-38.115-36.077-35.759
    Rohertrag24.46227.86526.40925.784
    Sonstige betriebliche Erträge525112278985
    Personalaufwand-12.467-14.385-15.158-14.822
    Sonstige Steuern-4-3-4-2
    Sonstige betriebliche Aufwendungen-10.690-11.659-11.794-12.543
    EBITDA1.8261.930-269-598
    Abschreibungen auf immat. VG und Sachanlagen0-20-250-503
    Abschreibungen auf Finanzanlagen000-815
    EBIT1.8261.910-519-1.916
    Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen157121-171126
    Zinserträge141143113114
    Zinsaufwendungen-1.002-1.376-2.014-2.116
    Finanzergebnis-704-1.112-2.072-1.876
    EBT (vor a. o. Ergebnis)1.122798-2.591-3.792
    A. o. Ergebnis-28-28-195-2.800
    EBT1.094770-2.786-6.592
    Ertrag/Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag-1.094-7702.8076.592
    Ertragsteuern00-210
    EAT0000
    Bilanz friedola Gebr. Holzapfel GmbH (Emittentin)
    2010/2011 bis 2013/2014
    AKTIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    A. Anlagevermögen2432.1044.0064.561
    Immaterielle Vermögensgegenstände0129138190
    Sachanlagen01.2973.0393.851
    Finanzanlagen243678829520
    B. Umlaufvermögen25.68837.04537.56739.225
    Vorräte17.27918.02016.53514.797
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe4.0923.5703.0293.289
    Unfertige Erzeugnisse1.3091.2161.2911.359
    Fertige Erzeugnisse und Waren10.93213.20812.20510.129
    Geleistete Anzahlungen946261020
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände8.29918.90421.02024.377
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.0461.5467.5938.819
    Forderungen gegen verbundene Unternehmen6.4318.92912.42514.657
    Sonstige Vermögensgegenstände8228.4291.002901
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks1101211351
    C. Rechnungsabgrenzungsposten2761.2711.1341.137
     26.20740.42042.70744.923
    PASSIVA
    2011
    TEUR
    2012
    TEUR
    2013
    TEUR
    2014
    TEUR
    A. Eigenkapital12.68013.00813.00813.008
    B. Rückstellungen2.3912.4302.3853.714
    C. Verbindlichkeiten11.13624.98227.31428.201
    Anleihe013.00013.00013.000
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten4.3775.5275.6446.290
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen6.1715.5886.5276.929
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen0124223140
    Sonstige Verbindlichkeiten5887431.9201.842
     26.20740.42042.70744.923
    2.3.
    Finanzierung der friedola-Gruppe
    Die Finanzierung der friedola-Gruppe erfolgt weitgehend dezentral über die einzelnen operativen Gruppengesellschaften.
    Die friedola-Gruppe nutzt unterschiedliche Finanzierungsinstrumente. Diese beinhalten insbesondere die Mittelstandsanleihe sowie Bankdarlehen und Kontokorrentlinien. Zudem verfügt die friedola-Gruppe über Factoring-Linien und eine Lagerfinanzierung. Daneben bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Mietkauf.
    2.3.1. Anleihe
    Die Emission der Anleihe erfolgte am 11. April 2012 zu einem Nennwert von bis zu EUR 25.000.000,00. Gezeichnet wurden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 13.000.000,00. Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird am 11. April 2017 zur Rückzahlung fällig. Die jährliche Verzinsung beträgt 7,25 %.
    2.3.2. Darlehen und Kontokorrentlinien
    Zum 31. Juli 2015 valutieren die Darlehen der friedola-Gruppe mit rund EUR 3,4 Mio. Davon valutieren EUR 3,3 Mio. beim friedola-Teilkonzern und davon wiederum EUR 2,7 Mio. bei der Emittentin.
    Alle Darlehen sind jeweils mit erstrangigen Grundschulden an unterschiedlichen Betriebsgrundstücken besichert (eingetragene Grundschulden i.H.v. EUR 4,5 Mio. sowie Bürgschaften i.H.v. EUR 1,1 Mio.). Innerhalb der nächsten zwölf Monate werden Darlehen in Höhe von rund EUR 600.000, davon rund EUR 400.000 bei der Emittentin, zur Rückzahlung fällig. Die Restlaufzeit der weiteren Darlehen über insgesamt ca. EUR 2,8 Mio. beträgt mindestens fünf Jahre.
    Die Kontokorrentlinien der friedola-Gruppe bei Banken belaufen sich auf insgesamt EUR 3,3 Mio. Zum 31. Juli 2015 sind diese in Höhe von rund EUR 3,1 Mio. von Gesellschaften der friedola-Gruppe in Anspruch genommen. Die dem friedola-Teilkonzern zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien sind deckungsgleich mit den Kontokorrentlinien der friedola-Gruppe. Die Emittentin selbst verfügt davon über Kontokorrentlinien von EUR 3,0 Mio., die zum 31. Juli 2015 in Höhe von EUR 2,8 Mio. in Anspruch genommen wurden.
    Für die Kontokorrentlinien besteht regelmäßig eine Mithaftung weiterer Gruppengesellschaften.
    2.3.3. Weitere Finanzierungsinstrumente
    Die friedola-Gruppe verfügt über zwei Factoring-Linien mit einem Rahmen von insgesamt EUR 16,7 Mio. Die erste Linie beläuft sich im Zeitraum 15. März bis 31. Juli auf EUR 16,0 Mio. (sonst EUR 13,0 Mio.) zu Gunsten der Emittentin. Sie ist besichert mit Grundschulden an Betriebsgrundstücken und Werkswohnungen. Die zweite Linie beläuft sich auf EUR 0,7 Mio. zu Gunsten der friedola italia s.r.l. Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung seitens der DHKG.
    Die Factoring-Linien sind zum 31. Juli 2015 mit EUR 9,1 Mio. in Anspruch genommen, davon durch die friedola italia s.r.l. mit rund EUR 0,3 Mio.
    Zudem verfügt die friedola-Gruppe über eine Kreditlinie zur Lagerfinanzierung i.H.v. insgesamt EUR 6,0 Mio. zum 31. Juli 2015. Die Lagerfinanzierung steht der friedola-Gruppe über die Emittentin zur Verfügung. Ansprüche der finanzierenden Banken für die Lagerfinanzierung sind durch Grundschulden, eine Raumsicherungsübereignung des Warenlagers und eine persönliche Bürgschaft von Frau Derin-Holzapfel besichert. Die Linie zur Lagerfinanzierung war per 31. Juli 2015 mit EUR 4,7 Mio. in Anspruch genommen.
    Die friedola-Gruppe hat zum 31. Juli 2015 Verpflichtungen aus Mietkauf von rund EUR 1,5 Mio. für Maschinen und Anlagen. Die gekauften Maschinen und Anlagen dienen als Sicherheit. Ein Kaufpreisteilbetrag von EUR 0,5 Mio. ist ratierlich bis zum 31. Dezember 2017 (in monatlichen Beträgen) zur Zahlung fällig. Ein weiterer Kaufpreisteilbetrag in Höhe von EUR 1,0 Mio. ist zum 31. Januar 2020 zur Zahlung fällig.
    Von diesen Verpflichtungen aus Mietkauf entfallen rund EUR 1,0 Mio. auf die Emittentin. Die übrigen Verpflichtungen von rund EUR 0,5 Mio. treffen die DHKG.
    Die Nettoverschuldung (inkl. Lagerfinanzierung) der friedola-Gruppe ist von EUR 13,8 Mio. im Geschäftsjahr 2010/2011 auf ca. EUR 26,3 Mio. im Geschäftsjahr 2013/2014 deutlich angestiegen. Der Verschuldungsgrad (Net Debt/EBITDA) zum 31. Juli 2014 beträgt 26,2.
    3.
    Ursachen der Krise der Emittentin
    Die gegenwärtige Krise des Unternehmens hat im Wesentlichen die folgenden Ursachen:
    Steigender Wettbewerbsdruck – In einem international besetzten Wettbewerbsumfeld hat der Wettbewerbsdruck zugenommen. Der größte Wettbewerber besitzt Größenvorteile in den Bereichen Einkauf, Produktion und Vertrieb. Asiatische, insbesondere chinesische Wettbewerber profitieren von deutlichen Kostenvorteilen und schließen auch aus Qualitätssicht kontinuierlich zu europäischen Herstellern auf.
    Hohe Abhängigkeit von Großkunden – Die Insolvenz von Praktiker (als größter Einzelkunde) führte zur Schließung aller Praktiker- und Max-Bahr-Märkte. Dies führte seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 zu einem kumulierten Umsatzverlust für den friedola-Teilkonzern i.H.v. rund EUR 6 bis 7 Mio. Das entspricht rund 6 % des Gesamtumsatzes. Nach Abzug der direkten Materialkosten ist damit der Rohertrag um rund EUR 3 Mio. seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 zurückgegangen.
    Internationale Expansion und komplexe Strukturen – Nach der Insolvenz des ehemaligen Wettbewerbers Alkor Venilia hat die friedola-Gruppe deren Vertriebsstandorte in Italien im Juni 2011 und im Vereinigten Königreich im August 2012 übernommen. Insgesamt wurden 17 Mitarbeiter übernommen Dies führte zu einem zusätzlichen Anstieg der Kosten insbesondere im Bereich Personal und in Summe zu negativen Ergebnisbeiträgen, da die geplanten Mehrumsätze (durch Übernahme von Aufträgen und Vertrieb) sich nicht realisiert haben und teilweise nachteilige Altverträge übernommen wurden.
    Ferner wurden durch die Übernahme des ehemaligen deutschen Wettbewerbers Wunderlich im Oktober 2010 aus der Insolvenz zum Kaufpreis von EUR 3,4 Mio. Mitarbeiter mit überdurchschnittlich hohen Personalkosten übernommen.
    Mit (zeitweise) bis zu vier Logistikstandorten war die Kostenstruktur zusätzlich belastet.
    Mangelnde Fokussierung Produktsortiment – Das extrem breite Produktsortiment stellt insbesondere hohe Anforderungen an die Disposition. Seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 sind aufgrund mangelnder Abstimmung zwischen Verkauf, Produktion und Einkauf und wegen der angespannten Liquiditätssituation hohe Konventionalstrafen angefallen. Dies führte insgesamt dazu, dass die Lieferfähigkeit für einzelne Artikel nicht gegeben war. Der kumulierte Gesamteffekt (ohne Berücksichtigung Konvetionalstrafen) bezogen auf nicht getätigte Umsätze beträgt rund EUR 2,8 Mio. per Mai 2015.
    4.
    Sanierungsmaßnahmen
    Die Emittentin hat die Roland Berger Strategy Consultants GmbH ("Roland Berger") mit der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit der friedola-Gruppe beauftragt. Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit soll entlang den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgen.
    Die Emittentin wird die Anleihegläubiger über die Ergebnisse der Einschätzung von Roland Berger informieren ("finales Restrukturierungskonzept"), sobald diese vorliegen. Dies kann voraussichtlich erst nach der Anleihegläubigerversammlung am 1. Oktober 2015 der Fall sein. Abhängig von den Ergebnissen der Sanierungseinschätzung können einzelne Beschlussvorschläge für die sog. zweite Anleihegläubigerversammlung abweichend von den Beschlussvorschlägen für die (erste) Anleihegläubigerversammlung am 1. Oktober 2015 formuliert werden.
    Das zukünftige finale Restrukturierungskonzept (aktuell in Erstellung) hat das Ziel, die friedola-Gruppe auf ein branchenübliches Renditeniveau zu bringen. Dazu ist sowohl eine umfangreiche operative Sanierung als auch eine finanzielle Restrukturierung erforderlich. Nach Einschätzung der Emittentin soll die Sanierung im Wesentlichen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 abgeschlossen sein.
    4.1.
    Operative Sanierung
    Im Rahmen des von der friedola Gruppe bereits aufgestellten, vorläufigen Restrukturierungskonzepts sind insbesondere operative Maßnahmen in den folgenden Bereichen vorgesehen, die bis Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 vollständig umgesetzt werden sollen:
    1)
    Bereinigung des Produktsortiments und Reduzierung des Saisonrisikos. Aufgrund der hohen Saisonalität der Handelsware (Freizeitartikel) soll dieses Sortiment um rund 70 %, das Sortiment der Eigenfertigungskollektionsartikel um rund 30 % reduziert werden. Bis dato sind erste Streichungen von C-Artikeln und Beendigung von (nicht nachverhandelbaren) C-Kundenverträgen erfolgt.
    2)
    Generierung von Mehr-/Neuumsatz bei gleichzeitiger Stärkung des Eigenfertigungsanteils. Vorgesehen ist hierbei insbesondere die Forcierung der Vertriebsbemühungen von bereits entwickelten Neuprodukten (Barbecue-Matte, Ladungssicherungslösungen und Yoga-Matten). Mehrumsatz vor allem im Bereich Yoga-Matten ist bereits vertraglich fixiert.
    3)
    Kapazitäts- und Lohnkostenanpassung zur Reduzierung der Personal-/ Overheadkosten durch Personalabbau in Deutschland sowie temporäres Aussetzen von Lohnerhöhungen sowie Verzicht auf Weihnachtsgeld. Eine deutliche Reduzierung der Mitarbeiterzahl wurde bereits erreicht – weitere Einsparungen werden erwartet.
    4)
    Reduzierung sonstiger betrieblicher Aufwandspositionen wie Reduzierung Fremddienstleister, Reduzierung Katalog- und Druckkosten, Messe- und Energiekosten. Erste Einsparungen sind bereits realisiert.
    5)
    Konzentration der Lagerstandorte und Optimierung der Warenwirtschaft. Hierzu ist die Konzentration auf maximal ein Außenlager (Eschwege oder Geismar) vorgesehen. Aktuell sind bereits Verkaufsbemühungen gestartet. Optimierung der Warenwirtschaft soll u.a. durch Einholung von Outsourcing-Angeboten erfolgen.
    6)
    Eine Optimierung des Working Capital Einsatzes ist insbesondere durch den forcierten Abverkauf der Lagerbestände vorgesehen. Die Umsetzung im Bereich Handelsware ist vertraglich (mittels strategischem Partner) bereits abgesichert. Ein Abbau der Kollektionsware hat begonnen.
    4.2.
    Finanzielle Sanierung
    Zur Überwindung der Krisensituation ist eine Anpassung der Finanzierungsstruktur der friedola-Gruppe notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit im Sinne einer wiederhergestellten branchenüblichen Bilanzstruktur mit angemessenem Verschuldungsgrad sowie die Absicherung der Liquiditätslage zu gewährleisten.
    Das von der Emittentin vorgeschlagene vorläufige Restrukturierungskonzept hält überblicksartig folgende Maßnahmen für erforderlich, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten:
    Fortführung der Kontokorrentlinien
    Fortführung der Factoring-Linie
    Fortführung der Lagerfinanzierung
    Fortführung der Langfristfinanzierung der ausgereichten Darlehen von insgesamt EUR 3,4 Mio. im Sinne der Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Zahlpläne und Konditionen
    Warenkreditversicherungen halten ihre Limits während des Restrukturierungszeitraums bis Mitte 2018 stabil und stellen damit eine bedarfsgerechte Begleitung des operativen Geschäfts sicher
    Im Rahmen der finanziellen Restrukturierung hat sich die mittelbare Alleingesellschafterin, Frau Derin-Holzapfel, bereit erklärt, einen Sanierungsbeitrag in Form einer persönlichen Bürgschaft zu leisten. Darüber hinaus ist geplant, die Emittentin auf die DHKG zu verschmelzen und so die Haftungsmasse zugunsten der Anleihegläubiger zu erweitern. Die DHKG vermietet und verpachtet Anlagevermögen an die Tochtergesellschaften der friedola-Gruppe.
    Zudem ist erforderlich, dass auch die Fremdkapitalgeber Sanierungsbeiträge leisten. Hierzu ist angedacht, dass die Banken (neben der Aufrechthaltung der bisherigen Linien) auf die vertraglich fixierten Tilgungszahlungen der nächsten rund drei Jahre (bis einschließlich 3. Quartal des Geschäftsjahres 2017/2018) temporär verzichten und einen signifikanten Anteil des erwarteten Spitzenfinanzierungsbedarfs stellen. Parallel ist seitens der friedola-Gruppe angedacht, weitere potentielle Finanzierungsquellen für den Spitzenbedarf zu identifizieren. Die Anleihegläubiger sollen einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe über den Sanierungszeitraum hinaus und einer zeitweisen Verringerung der Zinsen der Anleihe zustimmen.
    Auf dieser Basis ist ein vorübergehender zusätzlicher Liquiditätsbedarf von rund EUR 2,0 Mio. bis zu rund EUR 3,5 Mio. im Geschäftsjahr 2015/2016 notwendig. Die genaue Höhe wird u.a. durch die erfolgreiche Umsetzung der definierten operativen Maßnahmen und den aktuellen Geschäftsverlauf bestimmt.
    Im Rahmen des aktuellen, vorläufigen Restrukturierungskonzepts und der laufenden Restrukturierungsbemühungen, werden aktuell Gespräche mit Finanzierern, insbesondere Banken und Factoringgesellschaften, geführt, um diesen Liquiditätsbedarf zu decken. Die Geschäftsführung der friedola Gebr. Holzapfel GmbH geht davon aus, dass auch dieser Bedarf nach überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden kann. Diese Finanzierer erwarten hierfür die Bereitstellung weiterer Sicherheiten. Derzeit werden Verhandlungen über eine weitere Darlehensvergabe durch die bisherigen finanzierenden Banken an die Emittentin geführt. Dabei sollen u.a. eine sog. Landesbürgschaft des Landes Hessen und eine persönliche Bürgschaft der Geschäftsführenden Gesellschafterin Frau Derin-Holzapfel als zusätzliche Sicherheiten dienen.
    Voraussetzung für eine weitere Finanzierung ist aus Sicht der finanzierenden Banken und Factoring-Gesellschaften, dass auch die Anleihegläubiger einen Sanierungsbeitrag in Form einer Laufzeitverlängerung und einer zeitweisen Zinsreduzierung leisten.
    Die Emittentin ist zuversichtlich, dass der zusätzliche Liquiditätsbedarf gedeckt werden kann, sobald die Anleihegläubigerversammlung der hier vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen durch entsprechende Beschlussfassungen zugestimmt hat. Zum Zeitpunkt der Anleihegläubigerversammlung wird eine verbindliche Zusage der finanzierenden Banken zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs voraussichtlich noch nicht vorliegen. Zum Schutz der Anleihegläubiger soll daher der Vollzug der vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen unter aufschiebende Bedingungen gestellt werden, die ihrerseits sicherstellen sollen, dass der Sanierungsbeitrag durch die Anleihegläubiger nur dann erbracht wird, wenn auch die Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs sichergestellt ist.
    Zusätzlich ist die Verschmelzung der Emittentin auf die DHKG (Gesellschaft vermietet und verpachtet Anlagevermögen an die Tochtergesellschaften der friedola-Gruppe) geplant. Mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geht die Emittentin als übertragender Rechtsträger unter und das Vermögen geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf die DHKG über (§ 20 Abs. 1 UmwG). Dies hat eine Aufwertung der Ansprüche der Anleihegläubiger zur Folge. Ihnen stehen nach Durchführung der Verschmelzung auch sämtliche Vermögensgegenstände der DHKG als Haftungsmasse zur Verfügung (vorbehaltlich eingetragener Grundschulden/Sicherheiten).
    4.3.
    Änderung der Anleihebedingungen
    Als Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger ist vorgesehen, dass die Anleihegläubiger einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 10. April 2020 zustimmen und bis zum 10. April 2018 (einschließlich) einem deutlich reduzierten Sanierungszinssatz für die friedola-Anleihe zustimmen. Die Entscheidung zur weiteren Finanzierung seitens der Banken wird allerdings erst möglich sein, wenn das finale Restrukturierungskonzept vorliegt; derzeit liegt hierzu noch keine vertragliche Zusage seitens der Banken vor.
    Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
    Gemeinsamer Vertreter
    Die Emittentin legt großen Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Umsetzung der Sanierung sachgerecht vertreten werden. Die Emittentin schlägt daher vor, dass die Anleihegläubiger zur Vertretung ihrer Interessen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellen.
    Laufzeitverlängerung
    Die Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe soll um drei Jahre bis zum 10. April 2020 (einschließlich) verlängert werden. Dadurch wird erreicht, dass die Rückzahlung des Nennbetrags der Anleihe nicht während des voraussichtlich bis zum Geschäftsjahresende 2017/2018 laufenden Sanierungszeitraums, sondern erst nach dem geplanten Abschluss der Sanierung fällig wird.
    Verringerung der Zinsen
    Daneben soll der Zinssatz während des Sanierungszeitraums auf 1 % p.a. in den ersten beiden Jahren (Zinszahlungstermine: 11. April 2016 und 11. April 2017) und auf 2 % p.a. im dritten Jahr (Zinszahlungstermin: 11. April 2018) reduziert werden. Anschließend soll der Zins wieder auf den ursprünglichen Satz von 7,25 % p.a. erhöht werden (Zinszahlungstermine: 11. April 2019 und 11. April 2020).
    Kompensation für die Verringerung der Zinsen
    Die Emittentin ist bemüht, die den Anleihegläubigern durch die zeitweise Verringerung der Zinsen entstehenden Nachteile nach erfolgreichem Abschluss der Sanierung vollständig zu kompensieren. Art, Umfang und Voraussetzungen der Kompensation sollen dabei nicht ins Ermessen der Emittentin gestellt werden, sondern bereits vor dem nächsten Zinszahlungstermin (11. April 2016) verbindlich festgelegt werden.
    Konkret plant die Emittentin, den Anleihegläubigern eine Zusage zu erteilen, wonach den Anleihegläubigern nach dem Sanierungszeitraum neben dem wieder auf den ursprünglichen Satz erhöhten Zins von 7,25 % eine Beteiligung am Ergebnis der Emittentin gewährt wird. Die Kompensation kann beispielsweise in Form eines verbindlichen Besserungsscheins und/oder durch sonstige Instrumente zur Wertaufholung vereinbart werden.
    Eine Kompensation zugunsten der Anleihegläubiger kann jedoch nur im Einvernehmen mit den sonstigen Fremdkapitalgebern, insbesondere den finanzierenden Banken und Factoring-Gesellschaften, verbindlich zugesagt werden. Diese Fremdkapitalgeber wiederum werden eine verbindliche Zusage zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs voraussichtlich erst erteilen, nachdem die Anleihegläubiger dem vorläufigen Restrukturierungskonzept durch entsprechende Beschlussfassungen zugestimmt haben. Die konkrete Vereinbarung einer Kompensation der Anleihegläubiger, voraussichtlich in Form eines Besserungsscheins, kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich bis spätestens April 2016, erfolgen.
    Um eine Kompensation zugunsten aller Anleihegläubiger zu ermöglichen und zeitnah rechtsverbindlich festzulegen, soll der Gemeinsame Vertreter ermächtigt werden, mit der Emittentin und den finanzierenden Banken und den anderen Investoren, wenn es diese geben sollte, über eine Kompensation der Anleihegläubiger für die zeitweise Reduzierung des Zinssatzes zu verhandeln und darüber für die Anleihegläubiger zu entscheiden und verbindliche Regelungen zu vereinbaren. Das Ziel der Emittentin ist es, unmittelbar nach Zustimmung der Anleihegläubigerversammlung zum vorläufigen Restrukturierungskonzept in die Verhandlungen über diese Kompensation einzusteigen und diese Verhandlungen bis spätestens voraussichtlich April 2016 zum Abschluss zu bringen. Das Verhandlungsergebnis soll dann durch eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen für alle Anleihegläubiger und für die Emittentin verbindlich werden.
    Über den Inhalt der mit dem Gemeinsamen Vertreter vereinbarten Änderung der Anleihebedingungen wird die Emittentin die Anleihegläubiger im Rahmen einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite informieren. Der Gemeinsame Vertreter ist seinerseits gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 SchVG verpflichtet, den Anleihegläubigern über das Ergebnis seiner Verhandlungen zu berichten.
    Besserstellung der Anleihegläubiger als im Falle einer Insolvenz der Emittentin
    Im Falle einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Sanierung stehen die Anleihegläubiger nach Einschätzung der Emittentin wirtschaftlich deutlich besser als im Fall einer Liquidation der Emittentin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Emittentin hat daher die Kanzlei WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB beauftragt, überschlagsmäßig zu berechnen, welche hypothetische Insolvenzquote sich für den Fall einer Insolvenz der Emittentin für die nicht nachrangigen, nicht besicherten Gläubiger ergäbe. Sobald das Ergebnis dieser Einschätzung vorliegt, werden die Anleihegläubiger entsprechend informiert.
    Voraussetzungen und Bedingungen
    Die Umsetzung und das Wirksamwerden der vorbeschriebenen Maßnahmen hängen davon ab, dass verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen eintreten. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Anleihegläubigerversammlung die erforderlichen Beschlüsse fasst und diese Beschlüsse vollziehbar werden.
    5.
    Zeitplan
    Die vorbeschriebenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Die Anleihegläubigerversammlung findet am 1. Oktober 2015 statt. Falls die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte, wird unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, die voraussichtlich am 28. Oktober 2015 stattfinden soll.

    B. TAGESORDNUNG

    1.
    Bericht der Geschäftsführung über die Geschäftslage der Emittentin und den Stand der Sanierung
    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Anleihegläubiger vorgesehen.
    2.
    Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der friedola-Anleihe
    Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
     
    Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) bestellt.
    Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG).
    Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
    Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.
    Nähere Informationen zur One Square Advisory Services GmbH sind dem dieser Einladung als Anlage beigefügten Unternehmensporträt zu entnehmen.
    3.
    Beschlussfassung über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe
    Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    3.1.
    Verlängerung der Laufzeit
    3.1.1.Die Laufzeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe wird um drei Jahre bis zum 10. April 2020 (einschließlich) verlängert.
    3.1.2.In § 4(a) der Anleihebedingungen wird Satz 1 geändert und wie folgt neu gefasst:
     »Die Schuldverschreibungen werden am 11. April 2020 (der „Fälligkeitstermin“) zum Nennbetrag zurückgezahlt.«»The Notes will be redeemed at the Principal Amount on 11 April 2020 (the "Redemption Date").«
    3.2.
    Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters
    Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt:
     
     
    Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 und dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden.
    Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen.
    3.3.
    Vollziehung
    Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss soll erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn
    3.3.1.die Emittentin gegenüber dem Gemeinsamen Vertreter angezeigt hat oder der Gemeinsame Vertreter feststellt, dass der Beschluss der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 nicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SchVG angefochten worden ist oder erhobene Anfechtungsklagen durch Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache beendet worden sind oder dieser Beschluss auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i.V.m. § 246a AktG vollziehbar geworden ist; und
    3.3.2.der Gemeinsame Vertreter gegenüber der Emittentin bestätigt hat, dass er nach seinem freien Ermessen zu der Überzeugung gelangt ist, dass bestehende oder neue Investoren sich dazu verpflichtet haben, der Emittentin zusätzliche liquide Mittel in Form von Fremd-, Hybrid- und/oder Eigenkapital in Höhe von insgesamt mindestens EUR 2,0 Mio. zur Verfügung zu stellen oder eine entsprechende Zurverfügungstellung liquider Mittel nach dem freien Ermessen des Gemeinsamen Vertreters hinreichend wahrscheinlich ist.
    3.4.
    Einheitlichkeit der Beschlussfassung
    Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 3 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 wird daher nur einheitlich abgestimmt.
    4.
    Beschlussfassung über die Verringerung der Zinsen der friedola-Anleihe
    Die finanzierenden Banken haben in der derzeitigen Sanierungssituation der Emittentin die Aufrechterhaltung der Kreditlinien und die Zurverfügungstellung der notwendigen Liquidität für die Fortführung der Emittentin unter die Voraussetzung gestellt, dass die Anleihegläubiger bis zum 10. April 2018 (einschließlich) einem deutlich reduzierten Sanierungszinssatz für die friedola-Anleihe zustimmen. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen wird sich die mittelbare Alleingesellschafterin der Emittentin, Frau Désirée Derin-Holzapfel, persönlich verbürgen, um eine Landesbürgschaft des Landes Hessen für die weitere Finanzierung der Emittentin durch die sie derzeit finanzierenden Banken erwirken zu können. Im Zeitraum ab dem 11. April 2018 bis zum Ende der Laufzeit soll wieder der ursprüngliche Zinssatz in Höhe von jährlich 7,25 % gelten.
    Darüber hinaus soll der Gemeinsame Vertreter ermächtigt werden, mit der Emittentin und den finanzierenden Banken oder den anderen Investoren über eine Kompensation der Anleihegläubiger für die Verringerung der Zinsen zu verhandeln und darüber für die Anleihegläubiger zu entscheiden (siehe hierzu unter 4.2).
    Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    4.1.
    Änderung des Zinssatzes
    4.1.1.Der jährliche Zinssatz wird zunächst bis zum 10. April 2017 (einschließlich) verringert auf 1,0 % p.a. Ab dem 11. April 2017 (einschließlich) bis zum 10. April 2018 (einschließlich) beträgt der Zinssatz 2,0 % p.a. Vom 11. April 2018 (einschließlich) bis zum 10. April 2020 (einschließlich) wird der verringerte Zinssatz wieder auf den ursprünglichen Zinssatz in Höhe von 7,25 % p.a. erhöht.
    4.1.2.In § 3(a) der Anleihebedingungen wird Satz 1 wie folgt vollständig neu gefasst:
     »Die Schuldverschreibungen werden ab dem 11. April 2012 (einschließlich) (der „Begebungstag“) bezogen auf ihren Nennbetrag nach Maßgabe der folgenden Zinssätze jährlich verzinst:»The Notes will bear interest on their Principal Amount as from 11 April 2012 (inclusive) (the "Issue Date") according to the following interest rates:
     
    ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum 11. April 2015 (ausschließlich) mit 7,25 % p.a.,
    ab dem 11. April 2015 (einschließlich) bis zum 11. April 2017 (ausschließlich) mit 1,0 % p.a.,
    ab dem 11. April 2017 (einschließlich) bis zum 11. April 2018 (ausschließlich) mit 2,0 % p.a. und
    ab dem 11. April 2018 (einschließlich) bis zum 11. April 2020 (ausschließlich) mit 7,25 % p.a.
    as from the Issue Date (inclusive) up to 11 April 2015 (exclusive) at a rate of 7.25% per annum,
    as from 11 April 2015 (inclusive) up to 11 April 2017 (exclusive) at a rate of 1.0% per annum,
    as from 11 April 2017 (inclusive) up to 11 April 2018 (exclusive) at a rate of 2.0% p.a., and
    as from 11 April 2018 (inclusive) up to 11 April 2020 (exclusive) at a rate of 7.25% per annum.
     Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 11. April eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“ und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine „Zinsperiode“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 11. April 2013 fällig.«Interest is payable annually in arrears on 11 April of each year (each an "Interest Payment Date" and the period from the Issue Date (inclusive) up to the first Interest Payment Date (exclusive) and thereafter as from any Interest Payment Date (inclusive) up to the next following Interest Payment Date (exclusive) being an "Interest Period"). The first interest payment will be due on 11 April 2013.«
    4.2.
    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, über eine Kompensation der Anleihegläubiger zu verhandeln und zu entscheiden
    Zum Zwecke der Ermöglichung einer Kompensation der Anleihegläubiger für die Anpassung des Zinssatzes werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt:
    Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, für die Anleihegläubiger über eine Kompensation der Anleihegläubiger für die Verringerung der Zinsen gemäß der Beschlussfassung zu Ziff. 4.1 zu verhandeln und für die Anleihegläubiger darüber zu entscheiden. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung umfasst insbesondere die Verhandlung und Entscheidung über einen Besserungsschein zugunsten der Anleihegläubiger, zum Beispiel in Form einer Beteiligung der Anleihegläubiger im Zeitraum zwischen dem 11. April 2018 und dem 10. April 2020 am Ergebnis und/oder einem positiven Cashflow der Emittentin.
    4.3.
    Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters
    Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 4 werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt:
     
    Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 4 und dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden.
    Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen.
    4.4.
    Vollziehung
    Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss soll erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn
    4.4.1.die Emittentin gegenüber dem Gemeinsamen Vertreter angezeigt hat oder der Gemeinsame Vertreter feststellt, dass der Beschluss der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 4 nicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SchVG angefochten worden ist oder erhobene Anfechtungsklagen durch Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache beendet worden sind oder dieser Beschluss auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i.V.m. § 246a AktG vollziehbar geworden ist; und
    4.4.2.der Gemeinsame Vertreter gegenüber der Emittentin bestätigt hat, dass er nach seinem freien Ermessen zu der Überzeugung gelangt ist, dass bestehende oder neue Investoren sich dazu verpflichtet haben, der Emittentin zusätzliche liquide Mittel in Form von Fremd-, Hybrid- und/oder Eigenkapital in Höhe von insgesamt mindestens EUR 2,0 Mio. zur Verfügung zu stellen oder eine entsprechende Zurverfügungstellung liquider Mittel nach dem freien Ermessen des Gemeinsamen Vertreters hinreichend wahrscheinlich ist.
    4.5.
    Einheitlichkeit der Beschlussfassung
    Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 4 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 4 wird daher nur einheitlich abgestimmt.
    5.
    Beschlussfassung über die Anpassung der Anleihebedingungen im Zusammenhang mit möglichen konzerninternen Verschmelzungen und/oder Anteilserwerben
    Die Emittentin beabsichtigt, eine Verschmelzung der Emittentin auf die Derin-Holzapfel GmbH & Co. Grundbesitz und Beteiligungs-KG. Sowohl diese Verschmelzung als auch alle weiteren etwaigen konzerninternen Anteilserwerbe oder Verschmelzungen sollen jeweils keinen Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen begründen und dementsprechend auch kein Kündigungsrecht der Anleihegläubiger auslösen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    5.1.
    Anpassung der Anleihebedingungen
    5.1.1.Konzerninterne Anteilserwerbe oder Verschmelzungen sollen dann keinen Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen begründen und somit kein Kündigungsrecht der Anleihegläubiger auslösen, sofern Anteile an der Emittentin auf ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) übertragen werden oder die Emittentin auf ein verbundenes Unternehmen verschmolzen wird oder ein verbundenes Unternehmen auf die Emittentin verschmolzen wird.
    5.1.2.In § 4(c) wird der Unterabsatz (i) wie folgt neu gefasst:
     
    »(i)
    die Emittentin erlangt Kenntnis davon, dass eine Dritte Person (wie nachfolgend definiert) oder gemeinsam handelnde Dritte Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) (jeweils ein „Erwerber“) außer im Wege des Erbfalls der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von mehr als 50 % der Stimmrechte der Emittentin geworden ist; oder«
    »(i)
    the Issuer becomes aware that, other than by way of inheritance, any Third Person (as defined below) or Third Persons acting in concert within the meaning of § 2 (5) of the German Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz – WpÜG) (each an "Acquirer") has become the legal or beneficial owner of more than 50% of the voting rights of the Issuer; or«
    5.1.3.In § 4(c) der Anleihebedingungen wird der vorletzte Unterabsatz (nach dem Unterabsatz (ii)) wie folgt vollständig neu gefasst:
     »„Dritte Person“ im Sinne dieses § 4(c) ist jede Person außer den mit der Emittentin im Zeitpunkt unmittelbar vor dem Erwerb bzw. vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).«»"Third Person" shall for the purpose of this § 4(c) mean any person other than enterprises affiliated (§ 15 of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz – AktG) with the Issuer at the point in time immediately prior to the acquisition or the effective date of the merger.«
    5.2.
    Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters
    Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt:
     
    Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 und dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden.
    Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen.
    5.3.
    Vollziehung
    Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss soll erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn die Emittentin gegenüber dem Gemeinsamen Vertreter angezeigt hat oder der Gemeinsame Vertreter feststellt, dass der Beschluss der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 nicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SchVG angefochten worden ist oder erhobene Anfechtungsklagen durch Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache beendet worden sind oder dieser Beschluss auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i.V.m. § 246a AktG vollziehbar geworden ist.
    5.4.
    Einheitlichkeit der Beschlussfassung
    Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 5 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 wird daher nur einheitlich abgestimmt.
    6.
    Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe und die Verringerung der Zinsen zu erklären und Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen
    Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
     
    Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, über die Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe bis zum 10. April 2020 (einschließlich) zu entscheiden.
    Der Gemeinsame Vertreter wird weiterhin ermächtigt und bevollmächtigt, durch eine oder mehrere Erklärungen Verringerungen des jährlichen Zinssatzes der friedola-Anleihe wie unter Tagesordnungspunkt 4 dargestellt zu erklären und über eine Kompensation der Anleihegläubiger für die Verringerung der Zinsen zu verhandeln und zu entscheiden.
    Darüber hinaus wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, Anpassungen der Anleihebedingungen zuzustimmen, dass keine Kündigungsrechte wegen eines Kontrollwechsels ausgelöst werden, sofern Anteile an der Emittentin auf ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) übertragen werden oder die Emittentin auf ein verbundenes Unternehmen verschmolzen wird oder ein verbundenes Unternehmen auf die Emittentin verschmolzen wird.
    Ferner wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, Änderungen der Anleihebedingungen wie unter den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 dargestellt zuzustimmen.
    Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorgenannten Bevollmächtigungen und Ermächtigungen bis zum Zeitpunkt der Vollziehung sämtlicher unter den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 gefassten Beschlüsse ist nur der Gemeinsame Vertreter befugt, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen einzufordern und/oder sonstige Rechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe geltend zu machen. Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen und/oder etwaige Kündigungsrechte gemäß § 7(a)(ii) i.V.m. § 4(c) der Anleihebedingungen auszuüben.
     
    Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters sind im Zweifel weit auszulegen.
    7.
    Zustimmung der Emittentin
    Die Emittentin stimmt den Beschlussvorschlägen gemäß den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 zu.

    C. ERLÄUTERUNGEN

    1.
    Rechtsgrundlagen für die Anleihegläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse
    1.1.
    Gemäß § 11(f) der Anleihebedingungen können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach Maßgabe des SchVG einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen. Nach § 11(f)(i) Satz 1 der Anleihebedingungen hat der gemeinsame Vertreter die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden.
    1.2.
    Nach § 11(a) Satz 2 der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in seiner jeweiligen gültigen Fassung geändert werden.
    1.3.
    Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist in Bezug auf die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten ("TOP") 2 bis 6 jeweils nur dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
    1.4.
    Der Beschluss über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters gemäß TOP 2 dieser Einladung bedarf zu seiner Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 11(b) Satz 2 der Anleihebedingungen i.V.m. § 5 Abs. 4 Satz 1 SchVG).
    1.5.
    Die Beschlüsse über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der friedola-Anleihe gemäß TOP 3, der Beschluss über die Verringerung der Zinsen gemäß TOP 4, über die Anpassung der Anleihebedingungen im Zusammenhang mit möglichen konzerninternen Verschmelzungen und/oder Anteilserwerben gemäß TOP 5 und über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters gemäß TOP 6 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 11(b) Satz 3 der Anleihebedingungen i.V.m. § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG).
    1.6.
    Sofern der Vorsitzende in der Anleihegläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, weist die Emittentin darauf hin, dass der Vorsitzende beabsichtigt, gemäß § 15 Abs. 3 SchVG unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung wäre in Bezug auf den Beschlussvorschlag zu TOP 2 gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3, 1. Halbsatz SchVG beschlussfähig. In Bezug auf die Beschlussvorschläge zu TOP 3, TOP 4, TOP 5 und TOP 6 wäre die zweite Anleihegläubigerversammlung beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
    2.
    Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse
    Wenn die Anleihegläubiger wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 in Abschnitt B. dieser Einladung beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen:
    2.1.
    Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
    2.2.
    Soweit der Gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger berechtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
    3.
    Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise und Anmeldung
    3.1.
    Für die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Anleihegläubigerversammlung erforderlich (vgl. § 11(c)(i) der Anleihebedingungen, § 10 Abs. 2 SchVG). Die Anmeldung muss spätestens am dritten Kalendertag vor der Anleihegläubigerversammlung, also spätestens am 28. September 2015 (24:00 Uhr MESZ eingehend), per Post unter der folgenden Adresse:
     
    friedola Gebr. Holzapfel GmbH
    c/o HCE Haubrok AG
    Landshuter Allee 10
    80637 München
    Deutschland
    oder per Telefax unter der Fax-Nummer +49 (0)89 / 210 27 289 oder per E-Mail unter der Adresse versammlung@hce.de zugehen.
    Die HCE Haubrok AG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Emittentin.
    Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/ abgerufen werden.
    Da die Einlasskontrolle trotz erfolgter Anmeldung vor Ort Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Anleihegläubigerversammlung gebeten.
    Anleihegläubiger, die sich nicht spätestens zum 28. September 2015 (24:00 Uhr MESZ eingehend) unter der vorgenannten Adresse angemeldet haben, sind bei der Anleihegläubigerversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte dieser Anleihegläubiger können in diesem Fall weder teilnehmen noch das Stimmrecht ausüben.
    3.2.
    Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis der Depotbank und die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank nachweist. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens a) ("Besondere Nachweis") und ein Sperrvermerk nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens b) ("Sperrvermerk") vorzulegen:
    a) Besonderer Nachweis
    Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
    b) Sperrvermerk
    Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe bis zum Ende des Tages der Anleihegläubigerversammlung am Donnerstag, den 1. Oktober 2015, beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.
    Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen.
    Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht spätestens zum Zeitpunkt der Stimmabgabe in Textform (§ 126b BGB) vorgelegt oder übermittelt haben, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.
    Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/ abgerufen werden.
    Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente bereits bis zum 28. September 2015 einzureichen, um den Prozess zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung am Tage der Anleihegläubigerversammlung abzukürzen.
    3.3.
    Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens zum Zeitpunkt der Stimmabgabe zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung bzw. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen.
    3.4.
    Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens zum Zeitpunkt der Stimmabgabe zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).
    3.5.
    An der Anleihegläubigerversammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der ausstehenden Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe teil. Jede Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.
    4.
    Vertretung durch Bevollmächtigte
    Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG).
    4.1.
    Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/ abgerufen werden.
    Die Vollmachtserteilung ist spätestens zum Zeitpunkt der Abstimmung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens zum Zeitpunkt der Abstimmung ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie – soweit einschlägig – die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s.o. Ziffer 3.3. und 3.4. in diesem Abschnitt C.) nachzuweisen.
    4.2.
    Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können jeweils auch den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertretern, Frau Daniela Gebauer und Herrn Markus Laue, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG mit Sitz in München (die "Stimmrechtsvertreter"), jeweils einzeln eine Vollmacht mit Weisungen erteilen.
    Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter umfasst die Abstimmung über die in dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie ggf. über Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen.
    Zudem kann den Stimmrechtsvertretern für Abstimmungen über Gegenanträge und/oder Verfahrensanträge und/oder Ergänzungsverlangen (zusammen "Weitergehende Anträge") die Weisung erteilt werden, stets im Sinne der Empfehlungen der Emittentin zu stimmen. Wird eine solche Weisung für Weitergehende Anträge nicht erteilt, werden die Stimmen der Anleihegläubiger, die den Stimmrechtsvertretern für die in dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie ggf. für Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen eine Vollmacht mit Weisungen erteilt haben, bei den Abstimmungen über die Weitergehenden Anträge stets als Enthaltung abgegeben und gezählt, wenn hierfür keine Einzelweisung an die Stimmrechtsvertreter gegeben wurde.
    Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/ abgerufen werden.
    5.
    Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
    5.1.
    Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Einladung Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten ("Gegenantrag").
    5.2.
    Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen fünf Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden ("Ergänzungsverlangen"). Das Ergänzungsverlangen muss so rechtzeitig der Emittentin zugehen, dass es spätestens am dritten Tage vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung bekannt gemacht werden kann.
    5.3.
    Gegenanträge und Ergänzungsverlangen können an die Emittentin rechtzeitig vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:
     
    friedola Gebr. Holzapfel GmbH
    c/o HCE Haubrok AG
    Landshuter Allee 10
    80637 München
    Deutschland
    Telefax +49 (0)89 / 210 27 298
    E-Mail gegenantraege@hce.de
    5.4.
    Auch bei der Stellung eines Gegenantrags und/oder eines Ergänzungsverlangens sind zwingend ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk beizufügen (s.o. Ziffer 3.2 in diesem Abschnitt C.). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
    6.
    Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen
    Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB) stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Insgesamt stehen daher 13.000 Schuldverschreibungen der friedola-Anleihe im Nennwert von insgesamt EUR 13.000.000,00 aus.
    7.
    Weitere Informationen
    Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang der Sanierung der Emittentin sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/.
    8.
    Unterlagen
    Vom Tag der Veröffentlichung der Einladung bis zum Ende der Anleihegläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter http://anleihe.friedola.de/ zur Verfügung:
    Diese Einladung zur Anleihegläubigerversammlung einschließlich (i) der Tagesordnung, (ii) den Beschlussvorschlägen der Emittentin und (iii) den Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen,
    die Anleihebedingungen der friedola-Anleihe,
    ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk,
    ein Musterformular für die erforderliche Anmeldung,
    ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und
    ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte.
    Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist zu richten an:
     
    friedola Gebr. Holzapfel GmbH
    c/o HCE Haubrok AG
    Landshuter Allee 10
    80637 München
    Deutschland
    Telefax +49 (0)89 / 210 27 298
    E-Mail info@hce.de

    Meinhard-Frieda, im September 2015
    friedola Gebr. Holzapfel GmbH
    – Die Geschäftsführerin –

    Anlage:
    Unternehmensportrait der One Square Advisory Services GmbH

    Die One Square Advisory Services GmbH ist ein Restrukturierungsberatungsunternehmen mit umfassender Expertise bei der Restrukturierung von Unternehmen. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen in Restrukturierungssituationen tätig.
    One Square Advisors ist seit vielen Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit der Restrukturierung und Abwicklung von Unternehmensanleihen betraut. Innerhalb der letzten zwei Jahre wurde sie in mehreren Restrukturierungsverfahren zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Dabei hat One Square Advisors in den jeweiligen Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger konstruktiv mit dem Ziel einer für die Anleihegläubiger bestmöglichen Lösung vertreten.
    Umfassende Expertise als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern
    Nachfolgend ist ein Überblick über ausgewählte Mandate der One Square Advisors Gruppe als Gemeinsamer Vertreter dargestellt:
    Ekotechnika GmbH
    Golden Gate GmbH
    Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
    MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
    RENA GmbH
    S.A.G. Solarstrom AG
    SiC Processing GmbH
    SolarWorld AG
    Windreich GmbH
    Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter:
    One Square Advisory Services GmbH
    Geschäftsführer Frank Günther
    Theatinerstraße 36
    80333 München
    www.onesquareadvisors.com
    E-Mail: friedola@onesquareadvisors.com
    Tel.: +49 89 15 98 98 0